Die häufigsten Fragen schnell beantwortet.
- Finanzplanung
- Budgetplanung
- Investitionsplanung
- Umsatzplanung
Sie können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Grundsätzlich sind Sie über die Haupttätigkeit krankenversichert, wenn die nebenberufliche Tätigkeit sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht untergeordnet ist.
Wer nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr macht, gilt als Kleinunternehmer.
Ja, auch Ihre Einkünfte als Kleinunternehmer unterliegen der Einkommensteuer. Grundlage für die Ermittlung Ihrer Steuerlast ist das Gesamteinkommen.
Die Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt ist für jeden Existenzgründer unerlässlich. Gewerbliche Gründer müssen Ihr Vorhaben zudem beim Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der sie gründen, anmelden. Auch bei der Berufsgenossenschaft oder -kammer, der IHK oder der Handwerkskammer können Anmeldungen notwendig sein.
Grundsätzlich ist ein Unternehmer dann scheinselbständig, wenn er nur einen Auftraggeber hat und keine Angestellten hat. Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren gibt hier Rechtssicherheit.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Die Umsatzsteuererklärung müssen alle Unternehmer abgeben, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Gewerbetreibende müssen außerdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben und Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine GmbH eine Körperschaftsteuererklärung.
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